Der Behandlungspreis ergibt sich aus:
- dem notwendigen Behandlungsaufwand
- Dokumentationspflicht der durchgeführten Behandlung
- Praxishygiene und die Dokumentation der dafür vorgesehenen Gesetze und Vorschriften (z.B. Aufbereitung der Behandlungsinstrumente und des Arbeitsplatzes)
- Neuanschaffung von Geräten und Instrumenten sowie die Wartung und technische Überwachung durch Fachfirmen
- Praxiseinrichtung
- Beschaffung von Verbrauchsmaterialien (Verbandsmaterial, Material für Druckentlastung,Desinfektionsmittel, Zusätze für das Fußbad Fußcreme u.s.w).
- Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter der Praxis mit einem abrechenbaren Nachweis für die Krankenkassen (Voraussetzung für die Behandlung von Diabetikern und die Abrechnung der
Heilmittelverordnungen und Rezepte)
- Arbeits- und Unfallschutz sowie Arbeitssicherheit
- behördliche Gesundheitsnachweise und Untersuchungen
- Vergütung der Mitarbeiter
- steuerliche Aufwendungen für die Behandlung von Patienten ohne Rezept oder Heilmittelverordnung
- kaufmänische Aufwendungen und Verwaltungskosten (z.B. Steuerberater, Dienstleister für die elektronische Abrechnung der Heilmittelverordnungen)
- Miete für die Praxisräume
- Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Berufsgenossenschaft u.s.w.)
- Energiekosten (Strom, Gas)