Praxis für Podologie

Der Behandlungspreis ergibt sich aus:

 

- dem notwendigen Behandlungsaufwand

 

- Dokumentationspflicht der durchgeführten Behandlung

 

- Praxishygiene und die Dokumentation der dafür vorgesehenen Gesetze und Vorschriften (z.B. Aufbereitung der Behandlungsinstrumente und des Arbeitsplatzes)

 

- Neuanschaffung von Geräten und Instrumenten sowie die Wartung und technische Überwachung durch Fachfirmen

 

- Praxiseinrichtung

 

- Beschaffung von Verbrauchsmaterialien (Verbandsmaterial, Material für Druckentlastung,Desinfektionsmittel, Zusätze für das Fußbad Fußcreme u.s.w).

 

- Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter der Praxis mit einem abrechenbaren Nachweis für die Krankenkassen (Voraussetzung für die Behandlung von Diabetikern und die Abrechnung der

  Heilmittelverordnungen und Rezepte)

 

- Arbeits- und Unfallschutz sowie Arbeitssicherheit

 

- behördliche Gesundheitsnachweise und Untersuchungen

 

- Vergütung der Mitarbeiter

 

- steuerliche Aufwendungen für die Behandlung von Patienten ohne Rezept oder Heilmittelverordnung

 

- kaufmänische Aufwendungen und Verwaltungskosten (z.B. Steuerberater, Dienstleister für die elektronische Abrechnung der Heilmittelverordnungen)

 

- Miete für die Praxisräume

 

- Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Berufsgenossenschaft u.s.w.)

 

- Energiekosten (Strom, Gas)