Header-3

Der Behandlungspreis ergibt sich aus:

- dem notwendigen Behandlungsaufwand

- Dokumentationspflicht der durchgeführten Behandlung

- Praxishygiene und die Dokumentation der dafür vorgesehenen Gesetze und Vorschriften (z.B. Aufbereitung der Behandlungsinstrumente,
  Sterilisation für eine keimarme und sterile Behandlung)

- Neuanschaffung von Geräten und Instrumenten sowie die Wartung und technische Überwachung durch Fachfirmen

- Praxiseinrichtung

- Beschaffung von Verbrauchsmaterialien (Verbandsmaterial, Material für Druckentlastung,Desinfektionsmittel, Zusätze für das Fußbad, Fußcreme u.s.w).

- Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter der Praxis mit einem abrechenbaren Nachweis für die Krankenkassen (Voraussetzung für die Behandlung von
  Diabetikern und die Abrechnung der Heilmittelverordnungen und Rezepte)

- Arbeits- und Unfallschutz sowie Arbeitssicherheit

- behördliche Gesundheitsnachweise und Untersuchungen

- Vergütung der Mitarbeiter

- steuerliche Aufwendungen für die Behandlung von Patienten ohne Rezept oder Heilmittelverordnung

- kaufmänische Aufwendungen und Verwaltungskosten (z.B. Steuerberater, Dienstleister für die elektronische Abrechnung der Heilmittelverordnungen)

- Miete für die Praxisräume

- Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Berufsgenossenschaft u.s.w.)

- Energiekosten (Strom, Gas)